BFSG · Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer als Recycling- oder Entsorgungsunternehmen online Dienstleistungen an Privatkunden verkauft, muss seine Website barrierefrei gestalten. Die Schonfrist ist vorbei: Die Marktüberwachung prüft, erste Bußgeldverfahren laufen.
Kurzüberblick
Betroffenheit
Die Grenze verläuft nicht bei „Website ja/nein“, sondern bei der Funktion. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestellmöglichkeit ist meist nicht erfasst. Sobald aber eine Bestellstrecke, ein Buchungsformular oder ein Checkout für Verbraucher existiert, greift das Gesetz — und Containerbestellung durch Privathaushalte ist klassisches B2C-Geschäft.
Betroffen bist du in der Regel, wenn
Eher nicht betroffen bist du, wenn
Anforderungen
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA aufbaut. Die Anforderungen folgen vier Prinzipien.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website — gut auffindbar, z. B. im Footer neben Impressum und Datenschutz — mit Angaben zur Konformität und einer Feedback-Möglichkeit. Auf gemeldete Barrieren musst du reagieren; Eingänge und Antworten solltest du dokumentieren, um sie bei einer Prüfung nachweisen zu können.
Konsequenzen
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder arbeiten seit 2026 aktiv. Das Verfahren beginnt typischerweise mit einer Prüfung und der Aufforderung, Mängel zu beseitigen. Bleibt das aus, drohen:
Übrigens: Sogenannte Accessibility-Overlays (nachträglich eingeblendete „Barrierefreiheits-Widgets“) gelten unter Fachleuten nicht als ausreichende Lösung. Barrierefreiheit muss in Code, Design und Inhalten stecken.

Nebenwirkung: positiv
~10 %
leben mit einer schweren Behinderung — deutlich mehr profitieren von barrierefreien Angeboten: Ältere, Menschen mit temporären Einschränkungen, Nutzer mit schlechtem Empfang oder kleinem Display.
Search Engine Optimization
Vieles, was Screenreader brauchen (semantisches HTML, Alt-Texte, klare Struktur), hilft auch Suchmaschinen. Barrierefreie Seiten ranken tendenziell besser.
↑
Klar beschriftete Formulare und verständliche Fehlermeldungen reduzieren Kaufabbrüche im Checkout — bei allen Nutzern.
So läuft's
Wir prüfen Website und Shop gegen WCAG 2.1 AA (mit Ausblick auf WCAG 2.2): automatisierte Tests plus manuelle Stichproben — Tastaturbedienung, Screenreader, Kontraste, Formulare. Du erhältst kostenlos einen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste und Aufwandsschätzung.
Semantisches HTML, ARIA-Attribute, Fokus-Management, Kontrast-Anpassungen im Design-System, barrierefreie Formulare und Checkout-Strecken.
Wir erstellen die geforderte Erklärung und richten den Feedback-Mechanismus ein — gut auffindbar, z. B. im Footer neben Impressum und Datenschutz.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir integrieren automatisierte Accessibility-Checks in den QA-Prozess — so wie bei unseren automatisierten SEO- und Qualitätstests für Kunden wie Berlin Recycling.
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neuen und alten Websites. Auch bereits live geschaltete B2C-Angebote müssen die Anforderungen erfüllen.
Free Analysis
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.