Websites für Recyclingunternehmen

BFSG · Barrierefreiheit

Das BFSG:
Barrierefreiheit ist Pflicht — auch für Entsorger mit Online-Shop

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer als Recycling- oder Entsorgungsunternehmen online Dienstleistungen an Privatkunden verkauft, muss seine Website barrierefrei gestalten. Die Schonfrist ist vorbei: Die Marktüberwachung prüft, erste Bußgeldverfahren laufen.

Kurzüberblick

Was?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882)
Seit wann?
28. Juni 2025 — ohne Unterschied zwischen neuen und bestehenden Websites
Wer ist betroffen?
Unternehmen mit digitalen B2C-Angeboten: Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenportale
Standard
EN 301 549, in der Praxis WCAG 2.1 Level AA
Bei Verstößen
Bußgelder bis 100.000 Euro, Anordnungen zur Nachbesserung, Abmahnrisiko

Betroffenheit

Betrifft das BFSG
dein Entsorgungsunternehmen?

Die Grenze verläuft nicht bei „Website ja/nein“, sondern bei der Funktion. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestellmöglichkeit ist meist nicht erfasst. Sobald aber eine Bestellstrecke, ein Buchungsformular oder ein Checkout für Verbraucher existiert, greift das Gesetz — und Containerbestellung durch Privathaushalte ist klassisches B2C-Geschäft.

Betroffen bist du in der Regel, wenn

Privatkunden können auf deiner Website Container, Abholungen oder Entsorgungsleistungen bestellen oder buchen
Du betreibst einen Online-Shop — z. B. für Container, Säcke, Zubehör oder Gebrauchtwaren
Dein Kundenportal wickelt Vertragsabschlüsse oder Zahlungen für Privatkunden ab

Eher nicht betroffen bist du, wenn

Dein Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (reines B2B)
Du bist ein Kleinstunternehmen: unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz — für Dienstleistungen gilt dann eine Ausnahme

Anforderungen

Was heißt
„barrierefrei“ konkret?

Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA aufbaut. Die Anforderungen folgen vier Prinzipien.

01 · Wahrnehmbar
  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (z. B. Containergrößen, Abfallarten)
  • Ausreichende Farbkontraste — mindestens 4,5:1 für normalen Text
  • Untertitel für Videos
  • Inhalte, die sich zoomen und umbrechen lassen, ohne dass etwas verloren geht
02 · Bedienbar
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus
  • Sichtbarer Fokus-Indikator
  • Ausreichend Zeit für Eingaben — wichtig bei Checkout und Formularen
  • Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können (Blitzen, Flackern)
03 · Verständlich
  • Klare, konsistente Navigation
  • Verständliche Fehlermeldungen in Formularen — nicht nur rote Umrandung
  • Eindeutig beschriftete Eingabefelder, z. B. bei Adress- und Zahlungsdaten
04 · Robust
  • Sauberer, semantischer HTML-Code
  • Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien
  • Korrekte ARIA-Auszeichnungen bei interaktiven Elementen (Datepicker, Preisrechner, Konfiguratoren)

Zusätzlich verlangt das BFSG

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website — gut auffindbar, z. B. im Footer neben Impressum und Datenschutz — mit Angaben zur Konformität und einer Feedback-Möglichkeit. Auf gemeldete Barrieren musst du reagieren; Eingänge und Antworten solltest du dokumentieren, um sie bei einer Prüfung nachweisen zu können.

Konsequenzen

Was bei Verstößen passiert

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder arbeiten seit 2026 aktiv. Das Verfahren beginnt typischerweise mit einer Prüfung und der Aufforderung, Mängel zu beseitigen. Bleibt das aus, drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei schweren Verstößen (§ 37 BFSG), bis zu 10.000 Euro in übrigen Fällen
  • Anordnungen zur Nachbesserung bis hin zur Untersagung des Angebots
  • Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Wettbewerber

Übrigens: Sogenannte Accessibility-Overlays (nachträglich eingeblendete „Barrierefreiheits-Widgets“) gelten unter Fachleuten nicht als ausreichende Lösung. Barrierefreiheit muss in Code, Design und Inhalten stecken.

Barrierefreie Bedienung einer Website per Tastatur

Nebenwirkung: positiv

Warum sich Barrierefreiheit auch geschäftlich lohnt

~10 %

der Bevölkerung

leben mit einer schweren Behinderung — deutlich mehr profitieren von barrierefreien Angeboten: Ältere, Menschen mit temporären Einschränkungen, Nutzer mit schlechtem Empfang oder kleinem Display.

Search Engine Optimization

Vorteil inklusive

Vieles, was Screenreader brauchen (semantisches HTML, Alt-Texte, klare Struktur), hilft auch Suchmaschinen. Barrierefreie Seiten ranken tendenziell besser.

Bessere Conversion

Klar beschriftete Formulare und verständliche Fehlermeldungen reduzieren Kaufabbrüche im Checkout — bei allen Nutzern.

So läuft's

Die BFSG-Umsetzung
mit Desent Solutions

01 · Analyse

Free Analysis

Wir prüfen Website und Shop gegen WCAG 2.1 AA (mit Ausblick auf WCAG 2.2): automatisierte Tests plus manuelle Stichproben — Tastaturbedienung, Screenreader, Kontraste, Formulare. Du erhältst kostenlos einen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste und Aufwandsschätzung.

02 · Implementation

Findings direkt im Code beheben

Semantisches HTML, ARIA-Attribute, Fokus-Management, Kontrast-Anpassungen im Design-System, barrierefreie Formulare und Checkout-Strecken.

03 · Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir erstellen die geforderte Erklärung und richten den Feedback-Mechanismus ein — gut auffindbar, z. B. im Footer neben Impressum und Datenschutz.

04 · Betrieb

Absicherung im Betrieb

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir integrieren automatisierte Accessibility-Checks in den QA-Prozess — so wie bei unseren automatisierten SEO- und Qualitätstests für Kunden wie Berlin Recycling.

FAQ

Any questions?
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Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neuen und alten Websites. Auch bereits live geschaltete B2C-Angebote müssen die Anforderungen erfüllen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Konkrete Findings mit Screenshots und Fundstellen
Einordnung nach Schweregrad: kritisch, wichtig, empfohlen
Prüfung, ob dein Angebot überhaupt unter das BFSG fällt
Ausblick auf WCAG 2.2, damit du nicht doppelt investierst