NIS2 · KRITIS
Die Entsorgungswirtschaft ist kritische Infrastruktur. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten seit Ende 2025 verbindliche IT-Sicherheitspflichten für die meisten mittelständischen Recycling- und Entsorgungsunternehmen — unabhängig davon, ob sie privat oder kommunal sind.
Overview
Einordnung
Fällt die Abfallentsorgung aus, entstehen innerhalb weniger Tage hygienische und logistische Probleme für Millionen Menschen. Der Gesetzgeber hat die Siedlungsabfallentsorgung deshalb bereits 2021 in den Kreis der KRITIS-Sektoren aufgenommen — gleichrangig mit Energie, Wasser, Gesundheit und Telekommunikation.
Seit dem 1. Januar 2024 definiert die überarbeitete BSI-KritisV konkret, welche Anlagen als kritische Infrastruktur gelten:
Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle: Auch rein private Unternehmen sind KRITIS-Betreiber, wenn sie entsprechende Anlagen oberhalb der Schwellenwerte betreiben.

NIS2 erweitert den Kreis
Mit NIS2 gilt das gesamte Unternehmen als mindestens „wichtige Einrichtung“, sobald es im Sektor Abfallbewirtschaftung tätig ist und eine dieser Schwellen überschreitet. Betreiber kritischer Anlagen werden als „besonders wichtige Einrichtung“ eingestuft — mit strengeren Pflichten und intensiverer BSI-Aufsicht.
50+
Mitarbeitende — oder
10 Mio. €
Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
Pflichten
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren und eine Kontaktstelle benennen.
Konzepte für Risikoanalyse und Informationssicherheit, Bewältigung von Vorfällen, Backup- und Krisenmanagement, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung und Wartung von IT-Systemen (auch deiner Website), Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, MFA und Schulungen.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle werden gestaffelt gemeldet: Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, detaillierte Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats.
Die Geschäftsleitung muss Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Bei Pflichtverletzungen droht persönliche Haftung.
Das KRITIS-Dachgesetz (Frühjahr 2026) verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zusätzlich zu Mindeststandards beim physischen und organisatorischen Schutz: Zutrittskontrollen, Notfallpläne, Resilienzmanagement.
Und deine Website?
Mehr, als viele denken: Website, Online-Shop und Kundenportal sind Teil deiner IT-Angriffsfläche und fallen unter das geforderte Risikomanagement.
Veraltete CMS-Installationen und ungepatchte Plugins sind eines der häufigsten Einfallstore. Eine moderne, gewartete Architektur reduziert das Risiko strukturell.
NIS2 verlangt, dass du auch deine Dienstleister prüfst. Deine Webagentur muss saubere Prozesse nachweisen können: Zugriffskontrollen, Deployment-Prozesse, Incident-Handling, dokumentierte QA.
Wenn Kunden über den Shop bestellen und Preise aus dem ERP kommen, ist die Website Teil deiner Geschäftskontinuität.
Ohne Monitoring und Logging kannst du Vorfälle weder erkennen noch fristgerecht melden.
So unterstützt Desent
Wir sind keine Zertifizierungsstelle und keine Rechtsberatung. Aber wir sorgen dafür, dass deine Web-Plattform die Anforderungen erfüllt, die NIS2 an sichere IT-Systeme und an Dienstleister stellt.
Wir haben die Web-Plattform auf eine moderne Architektur mit automatisierten Tests, strukturiertem QA-Prozess und ERP-Preisintegration gebracht. Das Ergebnis: nachvollziehbare Releases, stabile Verfügbarkeit und eine Plattform, die den Anforderungen an kritische Infrastruktur gerecht wird.
Ja. NIS2 und KRITIS knüpfen an Tätigkeit, Größe und Anlagen an, nicht an die Eigentümerstruktur. Privat, kommunal oder gemischt macht keinen Unterschied.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Einordnung deines Unternehmens empfehlen wir die Abstimmung mit spezialisierten Beratern.